Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität durch Krankheit
Eine schwere Krankheit ist immer mit Leid verbunden. Zieht sie tragische Folgen wie Tod oder Invalidität nach sich, kommen oft finanzielle Herausforderungen hinzu, die nicht durch die obligatorische Grundversicherung aufgefangen werden.

Leistungen der Kapitalversicherung:
- Das versicherte Kapital deckt Ihren Erwerbsausfall im Fall von Invalidität oder schützt im Todesfall Ihre Hinterbliebenen vor finanziellen Notlagen.
- Weltweit gültig, d.h. der Schutz gilt auch während Reisen und Aufenthalten im Ausland
- Auszahlung unabhängig von Leistungen anderer Versicherer
- Versicherungssumme nach Ihren Bedürfnissen wählbar
- Vollständige Kapitalleistung bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70%
- Steuerbegünstigte Auszahlung
- Optimaler Schutz zu kleinem Preis für die ganze Familie
- Kapitalauszahlung von bis zu CHF 100'000 im Todesfall infolge Krankheit
- Kapitalauszahlung von bis zu CHF 300'000 bei Invalidität infolge Krankheit
Prämien und Rabatte:
- Die Prämien sind abhängig von der gewählten Versicherungssumme.
- Der Tarif gilt einheitlich für die ganze Schweiz.
- Familienrabatt: 5% Prämienermässigung für Kinder (bis zum 20. Altersjahr)
Wie werden die Versicherungssummen ausbezahlt?
Im Falle eines Todes infolge von Krankheit wird die vollständige Todesfallsumme von CHF 20’000 ausbezahlt.
Bei Invalidität durch eine Krankheit wird die versicherte Summe entsprechend dem Invaliditätsgrad ausbezahlt. Dabei gelten folgende Kriterien:
- 0 bis <25% keine Auszahlung
- Ab 25% gradgenaue Auszahlung
- Ab 70% werden 100% des Kapitals ausbezahlt.
Bei einer Versicherungssumme von beispielsweise CHF 200'000, wird das Invaliditätskapital gemäss festgestelltem Invaliditätsgrad ausbezahlt:
Invaliditätsgrad | Versicherungssumme | Effektive Auszahlung |
---|---|---|
25% | CHF 200'000 | CHF 50'000 |
50% | CHF 200'000 | CHF 100'000 |
75% | CHF 200'000 | CHF 200'000 |